Firmenfeier in NRW

EVENTagentur, FULL Service und EVENTplanung in NRW

Sollten Ihnen die Ideen zur Umsetzung Ihrer Firmenfeier in NRW fehlen, unterstützen wir Sie mit einem Komplettpaket im Bereich des Veranstaltungsservice. Im Rahmen der umfangreichen Planung eines Events beraten wir Sie als Full-Service-Dienstleister, erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Veranstaltungskonzept mit koordiniertem Ablauf, einem einladenden Ambiente, einer ausgefeilten Ausstattung, einem ausgewogenem Cateringangebot und ansprechendem Unterhaltungsprogramm, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft oder andere Aufgaben fokussieren können. Ob 20 oder 20.000 Personen, jung oder alt, groß oder klein, Indoor oder Outdoor. Gerne schauen wir uns im Voraus die Location an, um die Möglichkeiten zu prüfen.

Wir finden für Ihre Firmenfeier in NRW die beste Lösung! Ein spezielles Zeichenprogramm ermöglicht uns zudem vorab eine visuelle Präsentation Ihres persönlichen Events. Alternativ können Sie statt des Komplettangebots auch nur einzelne Komponenten buchen. Mit unserem über 30-jährigem Know-how steht Ihnen ein professioneller Ansprechpartner von der Planung bis zu der Nachbetrachtung zur Seite.

Feiern Sie mit Ihren Mitarbeitern, während unser Team für unvergessliche Stunden sorgt.

Unser Service für Ihre Firmenfeier in NRW:


Veranstaltungscatering und Frontcooking
Equipment für Jubiläumsfeiern in Essen mieten
Zelte für Richtfeste mieten
Stehtische für Outdoorevents buchen
Bistrotische für Businessfeiern in Essen ausleihen
firmen event fullservice agentur
Bühne für Jubiläumsfeier in Essen mieten
Firmenfeier in Essen planen

Ein Dienstleister. Ein Ansprechpartner. Eine gelungene Feier.

AS-Management Eventservice seit 1988 Ihr Partner für Ihre Veranstaltung.


Lassen Sie sich von uns beraten oder ein kostenloses, unverbindliches Angebot erstellen.

Nutzen Sie unseren Eventplaner und sparen Sie wertvolle Zeit!

Alternativ können Sie auch gerne telefonisch unter 0201 / 50 50 40 oder per E-Mail über info@as-management.com Kontakt mit uns aufnehmen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!


Unsere Tipps für eine erfolgreiche Planung einer Firmenfeier in NRW

Eine erfolgreiche Firmenfeier muss sorgfältig geplant werden. Im Folgenden geben wir Ihnen einige Tipps und Hinweise zur Organisation der nächsten Weihnachts- oder Firmenfeier.    Betriebs- oder Firmenfeiern sind – egal wie groß ein Unternehmen ist – immer ein wichtiger Bestandteil einer guten, auf Teamarbeit und motivierten Mitarbeiter setzenden Firma. Denn das Verhältnis zwischen der Geschäftsleitung und den Mitarbeitern wird mit einer Firmenfeier immer wieder aufgelockert und gefestigt. Bei einem Bier, Cocktail oder einem Gläschen Wein wird gemeinsam gescherzt und diskutiert, ein Unterhaltungsprogramm sorgt für eine schöne Stimmung und das trägt auch zu einem positiven und freundschaftlichen Arbeitsklima im Firmenalltag bei. Sollte Ihre Firmenfeier tagsüber stattfinden, ist es immer von Vorteil, wenn die Familien der Mitarbeiter mit einbezogen werden. Selbst eine einfache Kinderanimation reicht schon aus, um ein Gesprächsthema über den Arbeitsplatz und den Arbeitgeber der Mitarbeiter auf dem Heimweg entstehen zu lassen. Mit kleinen sinnvollen Präsenten, speziell für die Kinder, bleibt die Betriebsfeier auch noch lange Zeit in Erinnerung. Je nach Budget kann das Animationsprogramm auch für andere Altersklassen der Kinder oder für Erwachsene ausgebaut werden. Bedenken Sie aber sorgfältig, welchen Charakter Ihre Feier erhalten soll. Ein Familienfest mit überschäumendem Partyflair sollte nicht unbedingt mit den Kindern stattfinden. Dies wäre dann mehr eine reine Mitarbeiterveranstaltung mit Partnern, da doch mehr Alkohol ausgegeben wird und Musik und Unterhaltung einen anderen Charakter haben.

Party oder Familienfest ?

In unserer über 35 jährigen Erfahrung mit den Organisationspersonen ist uns immer mehr aufgefallen, dass der Trend eindeutig von reinen "Partys" für die Mitarbeiter zu besinnlichen und familienfreundlichen Sommerfesten geht. Selbstverständlich gibt es auf diesen Firmenfeiern auch alkoholische Getränke. Wir raten jedoch stark von Spirituosen ab. Es fällt immer wieder auf, dass Feiern mit Spirituosen öfters kippen. Leider gibt es auch Mitarbeiter, die heimlich eigene Spirituosen mitbringen und so das Fest stören. Leider ist dieses schwer zu unterbinden. Es zeigt sich, dass der Alkoholkonsum auf einem Familienfest deutlich niedriger ist als bei reinen Mitarbeiterfesten. Natürlich soll nicht darauf verzichtet werden, auch mal ein gepflegtes Bier, einen Wein, Sekt oder Cocktail mit Kollegen oder Vorgesetzten zu genießen. Wir verzichten größtenteils auf auffällige "Bierwagen", sondern bauen effektive Getränkeausgaben, an denen sich die Gäste ihre Getränke selbst holen und sich dann entweder an Stehtische oder Sitztischen zusammensetzen. Wir alle kennen das Phänomen des Bierwagens. Wer einmal daran steht verharrt meist über Stunden an dieser Stelle. Zudem ist es nicht schön, wenn Kinder an diesen Wagen ihre Getränke holen müssen. Meist kommt es auch zu Wartezeiten am Bierwagen, da der Arbeitsplatz der Servicekräfte doch sehr begrenzt ist.  In unseren Getränkeausgaben gibt es in der Regel eine lange Ausgabetheke an der unsere Servicekräfte die Bestellung des Gastes aufnehmen und schnell das Getränk überreichen, da alle nötigen Zapf- Kühl- und Abfüllstellen direkt dahinter sind. Logistisch ist dies ebenfalls wunderbar abzuwickeln. Die Verkabelung, Wasser Zu- und Ablauf sind auch einfacher zu installieren. Meistens benutzen wir einen 4 x 10m Pavillon, der an der 10m Seite die Ausgabefläche für die Gäste hat. Dies ist auch ohne Pavillon in jeder Lager- oder Werkshalle gut zu bauen.

Wann und wie lange soll gefeiert werden?

In unserer über 35 jährigen Erfahrung mit den Organisationspersonen ist uns immer mehr aufgefallen, dass der Trend eindeutig von reinen "Partys" für die Mitarbeiter zu besinnlichen und familienfreundlichen Sommerfesten geht. Selbstverständlich gibt es auf diesen Firmenfeiern auch alkoholische Getränke. Wir raten jedoch stark von Spirituosen ab. Es fällt immer wieder auf, dass Feiern mit Spirituosen öfters kippen. Leider gibt es auch Mitarbeiter, die heimlich eigene Spirituosen mitbringen und so das Fest stören. Leider ist dieses schwer zu unterbinden. Es zeigt sich, dass der Alkoholkonsum auf einem Familienfest deutlich niedriger ist als bei reinen Mitarbeiterfesten. Natürlich soll nicht darauf verzichtet werden, auch mal ein gepflegtes Bier, einen Wein, Sekt oder Cocktail mit Kollegen oder Vorgesetzten zu genießen. Wir verzichten größtenteils auf auffällige "Bierwagen", sondern bauen effektive Getränkeausgaben, an denen sich die Gäste ihre Getränke selbst holen und sich dann entweder an Stehtische oder Sitztischen zusammensetzen. Wir alle kennen das Phänomen des Bierwagens. Wer einmal daran steht verharrt meist über Stunden an dieser Stelle. Zudem ist es nicht schön, wenn Kinder an diesen Wagen ihre Getränke holen müssen. Meist kommt es auch zu Wartezeiten am Bierwagen, da der Arbeitsplatz der Servicekräfte doch sehr begrenzt ist.  In unseren Getränkeausgaben gibt es in der Regel eine lange Ausgabetheke an der unsere Servicekräfte die Bestellung des Gastes aufnehmen und schnell das Getränk überreichen, da alle nötigen Zapf- Kühl- und Abfüllstellen direkt dahinter sind. Logistisch ist dies ebenfalls wunderbar abzuwickeln. Die Verkabelung, Wasser Zu- und Ablauf sind auch einfacher zu installieren. Meistens benutzen wir einen 4 x 10m Pavillon, der an der 10m Seite die Ausgabefläche für die Gäste hat. Dies ist auch ohne Pavillon in jeder Lager- oder Werkshalle gut zu bauen.

Buffet, Fingerfood oder Foodtrucks?

Die Frage des Eventcatering ist immer wichtig. Im Laufe der letzten Jahre hat sich der Anspruch extrem geändert. War es früher noch ausreichend Bratwurst und Gulaschsuppe anzubieten ist es heute komplizierter. Muslime, Vegetarier, Veganer oder Gäste mit Unverträglichkeiten nehmen Einfluss auf die Speisen. Sie sollten die Zusammenstellung ihrer Mitarbeiter überprüfen. Sollte ein größer Teil zu den obigen Gruppen zählen, müssen dies Speisen auch entsprechend angeboten werden. Bei gleichmäßiger Verteilung oder unbekannten Vorlieben empfehlen wir eine einfache Mischung, die alle zufriedenstellt. Wir haben festgestellt, dass die obligatorische Currywurst immer läuft. Egal ob Geschäftsleitung oder einfacher Arbeiter. Eine gute Currywurst geht immer. Pommes müssen es nicht unbedingt sein, da der Zubereitungsaufwand sehr groß ist. Unser Catering beinhaltet immer 2  - 3 Sorten Bratwurst. Geflügel - Schwein und vegan. Es macht Sinn, die Wurst vor Ort zu braten, um dann zwischen der Bratwurst im Brötchen oder einer Currywurst zu wählen. Eine gute Currywurst gibt es auch in verschiedenen Schärfegraden. Wenige gute Speisen sind besser als ein riesiges Angebot, von dem Zuviel weggeschmissen wird. Achten auch Sie auf Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung.   
Ein Foodtruck ist mittlerweile eine praktische Cateringstation auf Firmenfeiern in NRW. Es gibt sie in allen Variation. Leider auch in schlechter Qualität. Unsere Partner sind schon öfters bei uns im Einsatz gewesen, so dass wir sie auch empfehlen können. Sollten Sie selbst Foodtrucks aussuchen, empfehlen wir unbedingt ein Test und den Nachweis über Hygienevorschriften und entsprechende Schulungen. Es gibt leider zu viele, die das schnelle Geld mit einem Foodtruck suchen und wirklich nur die billigsten Lebensmittel einkaufen. Hygiene und sicherheitsrelevante Vorschriften sind meistens auch nicht angewandt. Auch bei den obligatorischen Hähnchenwagen sollten Sie auf Qualität achten. Wir hatten schon Hähnchenwagen über den Veranstalter selbst gebucht, die absolut unprofessionell auftraten. Personal sprach nur gebrochen deutsch, keine Handschuhe, rauchen hinter der Theke und kein Verpackungsmaterial um auch mal ein halber Hähnchen mit nach hause zu nehmen. Einige unserer Kunden möchten aus eigenen Reihen der Mitarbeiter Speisen anbieten. Oft sind dies Dönerstände. Leider sind diese Stände absolut nicht für ein Eventcatering vorbereitet. Es mangelt an allen relevanten Stellen, so dass es sogar schon zu Unfällen kam, da der Betreiber einfache Haushaltssteckdosen benutzte und diese im Regen nass wurden. Der unzureichende Ausgabestand war zudem aus Metall, so dass ein Gast den Kurzschluss abbekam. Vieles ist schön gemeint, jedoch in der Ausführung kompliziert. 
Ein Eiswagen ist auch immer gerne gesehen. Allerdings sollten Sie vorher einen Festpreis ausmachen und nicht nach Verbrauch abrechnen, da eine Überprüfung unmöglich ist. Die Auswahl der Eissorten sollte auch nicht zu groß sein. Auf spezielle Becher kann auch verzichtet werden. 2 bis 3 Kugeln im Hörnchen sollten vollkommen pro Gast reichen. Da es dem Gast nichts kostet, gehen sie von mehreren Besuchen am Eiswagen aus. 
Kaffee und Kuchen bieten wir wie unsere Getränkestände an. Eine lange Theke, an der der Gast schnell und frisch seinen Kaffee, Kuchen, Waffel am Stiel oder andere Süßspeisen bekommt. Kaffeespezialitäten wie Espresso oder Latte Macchiato sind zwar ein exklusives Angebot, gehen jedoch stark auf das Budget und werden, wenn sie nicht angeboten werden, auch nicht vermisst. Alternativ gibt es auch kleine Baristamobile, die Kaffeespezialitäten ausschenken. Je nach Ihren Wünschen und Vorstellungen sind natürlich keine Grenzen gesetzt. Wir hatten auch schon einen 25m langen "Ochs am Spieß Grilltruck". Es ist ein gewaltiger Anblick und lohnt sich erst ab 1.000 Personen. Bedenken Sie bitte, dass Kinder diesen Anblick vielleicht nicht so toll finden, wenn sich ein ganzen Tier auf dem Spieß dreht. Gleiches gilt für Spanferkel. In den letzten 10 Jahren hatten wir keinen einzigen Kunden, der Spanferkel wollte.

Glas, Geschirr oder Einweg für Getränke  und Speisen?

In Zeiten von schwindenden Ressourcen stehen wir für umweltschonende Verpackungen. Glas, Geschirr und Besteck sind bei uns immer die erste Wahl. Alternativ bieten wir biologisch abbaubare und essbare Verpackungen an. Verzichten Sie möglichst auf Plastikverpackungen oder Einwegbecher und Plastikbesteck. Viele Speisen können auch direkt in einer essbaren Verpackung ausgegeben werden. Eine Bratwurst im Brötchen ist besser als eine Bratwurst auf einem Pappteller.  

Location oder Betriebsgelände?

Die Frage der passenden Location ist eine der wichtigsten Entscheidungen. Eine Kombination aus Betriebsgebäuden und Zelten oder Pavillons ist genauso möglich wie eine reine Zeltveranstaltung auf dem Firmenparkplatz. Das Festzelt hält einige Vorteile für den täglichen Betrieb bereit. Durch einen externen Festplatz wird relativ wenig in das tägliche Geschäft während Auf- und Abbauzeiten eingegriffen.  Die Kombination von Betriebsgebäuden und Festzelt hat natürlich auch einen gewissen Charme, da die Angehörigen der Mitarbeiter einen Einblick in den Arbeitsalltag bekommen. Zudem entlastet es das Budget, wenn geringere Zeltkosten auftreten.

Steuerliche Aspekte einer Firmenfeier in NRW

Für Betriebsveranstaltungen wird ein steuerlicher Freibetrag von 110 Euro je Veranstaltung gewährt. Bei der Berechnung kommt es auf die Anwesenden, nicht auf die Eingeladenen an.

Zuwendungen des Arbeitgebers im Rahmen von Betriebsveranstaltungen bleiben bis zu einem Betrag von 110 Euro je Feier steuerfrei. Darüber hinaus liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.
Betriebsveranstaltung: Freibetrag statt Freigrenze
Im Gegensatz zu einer Freigrenze muss bei einem Freibetrag von 110 Euro lediglich der übersteigende Betrag versteuert werden. Das wären bei einer Feier für 120 Euro je Person 10 Euro. Bei Überschreiten des Freibetrags ist eine Pauschalbesteuerung des Restbetrags mit 25 Prozent möglich. Der Freibetrag gilt für bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr.  Hinweise von Haufe.de:

110 Euro-Freibetrag: Was zählt zu den Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung?

Zuwendungen anlässlich einer Betriebsfeier sind alle Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer - unabhängig davon, ob sie einzelnen Mitarbeitern individuell zurechenbar sind oder ob es sich um Kosten handelt, die der Arbeitgeber gegenüber Dritten für den äußeren Rahmen der Betriebsfeier aufwendet. Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind insbesondere: 
  • Speisen, Getränke, Tabakwaren und Süßigkeiten.
  • Übernahme von Übernachtungs- und Fahrtkosten; Reisekosten liegen hingegen ausnahmsweise vor, wenn die Betriebs­feier außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte stattfindet, die Anreise der Teilnahme an der Veranstaltung dient und die Organisation den Mitarbeitenden obliegt. Steuerfreie Reisekosten-Erstattungen durch den Arbeitgeber sind zulässig.
Beispiel: Arbeitgeber A veranstaltet einen Betriebsausflug. Mitarbeitende, die an einem anderen Standort tätig sind, reisen für den Betriebsausflug zunächst zur Unternehmenszentrale an. Diese Fahrtkosten - sowie gegebenenfalls im Zusammenhang mit der An- und Abreise entstehende Verpflegungspauschalen und Übernachtungskosten - gehören nicht zu den Zuwendungen anlässlich der Betriebsveranstaltung, sondern können als Reisekosten vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Beispiel: Arbeitgeber B veranstaltet einen Betriebsausflug. Für die Fahrt vom Unternehmen zum Ausflugsziel organisiert er eine gemeinsame Busfahrt. Die Kosten hierfür zählen zu den Zuwendungen anlässlich der Betriebsfeier.
  • Musik, künstlerische Darbietungen sowie Eintrittskarten für kulturelle und sportliche 
Veranstaltungen, wenn sich die Veranstaltung nicht im Besuch der kulturellen oder sportlichen Veranstaltung erschöpft. Insoweit ergibt sich keine Änderung zur vorherigen Rechtslage.
  • Geschenke (und auch Verlosungsgewinne) sind ohne Höchstgrenze und von beliebigem Wert in die Berechnung des Freibetrags einzubeziehen. Das Geschenk muss aus Anlass der Betriebsveranstaltung erfolgen und dabei den Charakter eines typischen Bestandteils der Betriebsfeier aufweisen. (Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag "Sachzuwendungen: Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde").
  • Zuwendungen an Begleitpersonen des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin sind in die Berechnung des Freibetrags des jeweiligen Mitarbeitenden einzubeziehen. (Lesen Sie dazu auch: Zahl der Teilnehmenden ist entscheidend für die Steuerberechnung bei Betriebsveranstaltungen).
  • Barzuwendungen, die statt der vorgenannten Sachzuwendungen gewährt werden, 
wenn ihre zweckentsprechende Verwendung sichergestellt ist.
  • Aufwendungen für den äußeren Rahmen, zum Beispiel für Räume, Beleuchtung oder Eventmanager, sind in die Berechnung einzubeziehen. Als Aufwendungen für den äußeren Rahmen sind auch die Kosten zu erfassen, die nur zu einer abstrakten Bereicherung der Mitarbeitenden führen wie zum Beispiel Kosten für anwesende Sanitäter, für die Erfüllung behördlicher Auflagen, Stornokosten oder Trinkgelder. 
Betriebsfeier: Beispiele für die Berechnung bei Überschreiten des 110-Euro-Freibetrags
Zur Berechnung, ob sich die Zuwendungen des Arbeitgebers im Rahmen des Freibetrags bewegen oder darüber hinausgehen, sind die zu berücksichtigenden Aufwendungen des Arbeitgebers zunächst zu gleichen Teilen auf alle bei der Betriebsveranstaltung anwesenden Teilnehmenden aufzuteilen. Auf die Anzahl der eingeladenen Personen kommt es demgegenüber nicht an. (Lesen Sie dazu auchZahl der Teilnehmenden ist entscheidend für die Steuerberechnung bei Betriebsveranstaltungen). In einem zweiten Schritt ist der auf eine Begleitperson entfallende Anteil der Aufwendungen dem jeweiligen Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin zuzurechnen. Für die Begleitperson ist kein zusätzlicher Freibetrag von 110 Euro anzusetzen. Beispiel: Die Aufwendungen für eine Betriebsveranstaltung betragen 10.000 Euro. Der Teilnehmerkreis setzt sich aus 75 Mitarbeitenden zusammen, von denen 25 von je einer Person begleitet werden.  Die Aufwendungen sind auf 100 Personen zu verteilen, sodass auf jede Person ein geldwerter Vorteil von 100 Euro entfällt. Sodann ist der auf die Begleitperson entfallende geldwerte Vorteil dem jeweiligen Arbeitnehmenden zuzurechnen. 50 Arbeitnehmende haben somit einen geldwerten Vorteil von 100 Euro, der den Freibetrag von 110 Euro nicht übersteigt und daher nicht steuerpflichtig ist. Bei 25 Arbeitnehmenden beträgt der geldwerte Vorteil 200 Euro; nach Abzug des Freibetrags von 110 Euro ergibt sich für diese Arbeitnehmenden ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil von jeweils 90 Euro.
Selbstkosten sind keine Aufwendungen für äußeren Rahmen
Keine Aufwendungen für den äußeren Rahmen sind aber die rechnerischen Selbstkosten des Arbeitgebers. Dazu zählen zum Beipiel die anteiligen Kosten der Lohn­buchhaltung für die Erfassung des geldwerten Vorteils der Betriebsveranstaltung oder die anteilige Abschreibung sowie Kosten für Energie- und Wasserverbrauch bei einer Betriebsfeier in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers.