AGB der AS-Management Eventservice GmbH
PDF-Datei – zum Speichern oder Ausdrucken
Allgemeine Geschäftsbedingungen – AS-Management Eventservice GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AS-Management Eventservice GmbH
Stand: 14.03.2026
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Vermietung von beweglichen Sachen, Eventausstattung, Mobiliar, Technik, Catering- und Serviceleistungen sowie sonstige Liefer- und Dienstleistungen zwischen der AS-Management Eventservice GmbH (nachfolgend „Vermieter“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Mieter“).
1.2 Verbraucher und Unternehmer
Diese AGB gelten gegenüber:
a) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie
b) Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 14 BGB.
Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Unternehmer oder ausschließlich für Verbraucher gelten, ist dies im jeweiligen Paragraphen ausdrücklich gekennzeichnet.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Angebot und Anfrage
Anfragen des Mieters, insbesondere über Telefon, E-Mail, Online-Formulare oder persönliche Gespräche, stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn:
a) der Mieter das Angebot des Vermieters innerhalb der im Angebot genannten Frist in Textform annimmt und
b) der Vermieter die Annahme durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt.
2.3 Annahmefrist
Sofern im Angebot keine Annahmefrist genannt ist, ist der Vermieter an sein Angebot für 7 Kalendertage gebunden.
2.4 Reservierungen
Eine bloße Terminreservierung ohne schriftliche Auftragsbestätigung begründet keinen Anspruch auf Durchführung des Auftrags.
2.5 Anzahlung und Wirksamkeit
Sofern eine Anzahlung vereinbart ist, bleibt der Vertrag auch bei verspäteter Zahlung wirksam.
Der Vermieter ist jedoch berechtigt, bei nicht fristgerechter Zahlung der vereinbarten Anzahlung vom Vertrag zurückzutreten.
2.6 Rechnungsanschrift und Vertragspartei
Maßgeblich für die Rechnungsstellung ist die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung benannte Vertragspartei einschließlich der dort angegebenen Anschrift.
Nachträgliche Änderungen der Rechnungsanschrift oder die Benennung eines abweichenden Rechnungsempfängers bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.
Eine nachträgliche Änderung der Rechnungsanschrift stellt keine Änderung des Vertragspartners dar.
Der Vermieter ist berechtigt, für nachträgliche Änderungen der Rechnungsanschrift 25,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu berechnen.
§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
Mündliche Nebenabreden bedürfen der Bestätigung in Textform.
Der Mieter ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Mieters
Der Mieter ist verantwortlich für die Einholung sämtlicher erforderlicher Genehmigungen sowie für eine geeignete Infrastruktur am Veranstaltungsort.
§ 5 Ablehnungsrecht
Der Vermieter ist berechtigt, Aufträge abzulehnen oder außerordentlich zu kündigen, wenn die Veranstaltung gegen geltendes Recht verstößt oder das Ansehen des Vermieters gefährdet.
§ 6 Lieferung, Gefahrübergang und Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit Übergabe und endet mit ordnungsgemäßer Rückgabe.
Mit Übergabe geht die Gefahr auf den Mieter über.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Anzahlungen und Restzahlungen sind fristgerecht zu leisten.
Rechnungen werden elektronisch im PDF-Format übermittelt.
§ 8 Beschädigung, Verlust und Ersatzpflicht
Der Mieter haftet für Verlust oder Beschädigung während der Mietzeit.
Wiederbeschaffungskosten werden gemäß Angebot berechnet.
§ 9 Zelt- und Pavillonbedingungen
Der Mieter trägt die Verantwortung für geeignete Aufbauflächen und Genehmigungen.
§ 10 Service- und Personaleinsatz
Das eingesetzte Personal steht ausschließlich im Vertragsverhältnis zum Vermieter.
§ 11 Künstlervermittlung
Bei reiner Vermittlung kommt der Vertrag direkt zwischen Mieter und Künstler zustande.
§ 12 Messe- und Ausstellerleistungen
Der Mieter trägt das Risiko bis zur tatsächlichen Abholung.
§ 13 Getränke auf Kommissionsbasis
Kommissionsware wird nach Verbrauch abgerechnet.
§ 14 Mobile Sanitäranlagen
Der Mieter trägt die Verantwortung für Genehmigungen und Anschlüsse.
§ 15 Catering- und Speisenlieferungen
Ein Anspruch auf Rücknahme oder Erstattung bereits hergestellter Speisen besteht nicht.
§ 16 Marketing, Urheberrecht und Schutzrechte
Foto- und Videoaufnahmen zu Marketingzwecken sind zulässig.
§ 17 Vertragssprache und Rechtswahl
Vertragssprache ist Deutsch.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 18 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Essen.
§ 19 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.